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   VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17   

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VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17 (https://dejure.org/2019,40142)
VG Aachen, Entscheidung vom 11.10.2019 - 7 K 5360/17 (https://dejure.org/2019,40142)
VG Aachen, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 7 K 5360/17 (https://dejure.org/2019,40142)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2780/10

    Verrechnung von Aufwendungen eines entgeltpflichtigen Unternehmens der

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Der Gesetzgeber wollte mit der Verrechnungsmöglichkeit des § 8 WasEG NRW das in Nordrhein-Westfalen erfolgreich praktizierte Kooperationsmodell zwischen Wasserversorgern und der Landwirtschaft, in dessen Rahmen Maßnahmen zum Gewässerschutz erarbeitet und umgesetzt wurden, honorieren, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 36; Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzesbegründung zum Wasserentnahmeentgeltgesetz, LT Drucksache 13/4528, Seite 31.

    Um jedoch zu verhindern, dass die in § 8 Abs. 1 WasEG NRW vorgesehene Verrechnungsmöglichkeit dazu führt, dass der durch die Einführung des Wasserentnahmeentgelts geschaffene Anreiz, mit Wasser sparsam umzugehen, entfällt, sind nur solche Maßnahmen mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar, die zumindest eine klare und rechtlich verbindliche Verknüpfung mit dem Zweck des Schutzes des entnommenen Rohwassers aufweisen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Urteil vom 18. August 2009 - 9 A 1497/08 -, juris Rn. 41.

    Denn ohne die Verrechnungsmöglichkeit nach § 8 WasEG NRW träfe die entgeltpflichtigen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung eine finanzielle Doppelbelastung mit der Zahlung des Wasserentnahmeentgelts einerseits und den Zahlungen an die Landwirtschaftskammer und an die Kooperation aufgrund der Mitgliedschaft in der Kooperation andererseits, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 36.

    Entsprechendes gilt für eine nachträgliche Billigung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteil vom 23. November 2010 - 14 K 6600/09 -, juris Rn. 16.

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; kommunale Anstalt öffentlichen Rechts; Rücknahme;

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Dies gilt auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2006 - 3 C 23/05 -, Rn. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -.

    Entsprechendes gilt für von diesen getragene Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger der öffentlichen Verwaltung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 9 A 1497/08

    Rechtmäßigkeit eines die Vorauszahlung eines Wasserentnahmeentgelt regelnden

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Um jedoch zu verhindern, dass die in § 8 Abs. 1 WasEG NRW vorgesehene Verrechnungsmöglichkeit dazu führt, dass der durch die Einführung des Wasserentnahmeentgelts geschaffene Anreiz, mit Wasser sparsam umzugehen, entfällt, sind nur solche Maßnahmen mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar, die zumindest eine klare und rechtlich verbindliche Verknüpfung mit dem Zweck des Schutzes des entnommenen Rohwassers aufweisen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Urteil vom 18. August 2009 - 9 A 1497/08 -, juris Rn. 41.

    Durch die Möglichkeit der Verrechnung von Aufwendungen für Maßnahmen zum Schutze des entnommenen Rohwassers sollen somit finanzielle Anreize zu freiwilligen Leistungen zugunsten des Gewässerschutzes gesetzt werden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. August 2009 - 9 A 1497/08 -, juris Rn.40.

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Dies gilt auch für kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2006 - 3 C 23/05 -, Rn. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.3.2013 - 8 LA 22/13 -.
  • BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 16.16

    Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Das Wasserentnahmeentgelt stellt insoweit einen ökologischen Kostenfaktor dar, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 9 C 16/16 -, juris; Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzesbegründung zum Wasserentnahmeentgeltgesetz, LT Drucksache 13/4528, Seite 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 9 A 359/07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts im Land

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Während angesichts dieses Lenkungszwecks des WasEG NRW, mit der Ressource "Wasser" sparsam umzugehen, eine enge Auslegung der Ausnahmetatbestände für die Entgeltpflicht geboten ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. August 2009 - 9 A 359/07 -, juris Rn. 36, könnte eine zu enge Auslegung der Regelungen über die Verrechnung von Aufwendungen gemäß § 8 Abs. 1 WasEG NRW dem Gewässerschutz abträglich sein.
  • VG Köln, 23.11.2010 - 14 K 6600/09

    Verrechnung des Wasserentnahmeentgeltes mit sog. Kooperationsaufwendungen für

    Auszug aus VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Entsprechendes gilt für eine nachträgliche Billigung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteil vom 23. November 2010 - 14 K 6600/09 -, juris Rn. 16.
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